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   RG, 05.07.1887 - 1301/87   

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https://dejure.org/1887,311
RG, 05.07.1887 - 1301/87 (https://dejure.org/1887,311)
RG, Entscheidung vom 05.07.1887 - 1301/87 (https://dejure.org/1887,311)
RG, Entscheidung vom 05. Juli 1887 - 1301/87 (https://dejure.org/1887,311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist es erforderlich, daß der im Laufe einer Hauptverhandlung neben dem währerd dieser ganzen Verhandlung fungierenden Beamten der Staatsanwaltschaft auftretende erste Beamte dieser Behörde dem Gerichte die Absicht seiner Mitwirkung zuvor besonders erklärt hat und bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 16, 180
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Dies bedeutet nach der bisherigen Rechtsprechung und der herrschenden Lehre, denen sich der Senat anschließt, daß sowohl die Beamten der Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger sich im Laufe der Hauptverhandlung ablösen und nacheinander tätig werden können (RGSt 16, 180; 71, 353; Löwe-Rosenberg, 20. Aufl. Anm. 4 zu § 227).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Das ist seit jeher in der Rechtsprechung anerkannt (s. RGSt 16, 180).
  • BGH, 12.11.1963 - 1 StR 345/63

    Erforderlichkeit der ununterbrochenen Anwesenheit desselben Beamten der

    Erfordert wird nur, daß die Staatsanwaltschaft als solche ununterbrochen vertreten ist (RGSt 16, 180, 181; vgl. auch § 227 StPO).
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